Erhalt der Arbeitsfähigkeit

Betriebliches Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung

 

Die Etablierung von partizipationsorientierten Strukturen und Prozessen im Sinne einer gesundheitsfördernden Organisation ermöglicht Beschäftigten einerseits, sich in die aktive Gestaltung ihrer Lebenswelt Betrieb einzubringen und außerdem eigene Gesundheitskompetenz zu erwerben sowie verhaltenspräventiv ausgerichtete Angebote (z. B. Bewegungs- oder Ernährungskurse) in Anspruch zu nehmen. Als Folgen gelungener Betrieblicher Gesundheitsförderung gelten bspw. eine höhere Arbeitszufriedenheit und Innovationsoffenheit, die über einen längeren Zeitraum zu weniger krankheitsbedingten Abwesenheiten führen kann.

 

 

Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge bietet den Zugang zu allen Beschäftigten, auch solchen, die die hausärztliche Versorgung (noch) nicht in Anspruch nehmen. Sie ist daher die ideale Grundlage für eine ganzheitliche Vorsorge, bei der neben den Inhalten der arbeitsmedizinischen Vorsorge risikobasiert weitere Punkte angesprochen und Weichen sowohl in Richtung gesunder Arbeitsgestaltung, gesunder Lebensführung als auch Weiterversorgung im kurativen niedergelassenen Bereich oder für Rehabilitationsmaßnahmen gelegt werden können. Aus einer ganzheitlichen Vorsorge ergeben sich auf organisationaler Ebene wichtige Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung. Ganzheitliche Vorsorge trägt auf der individuellen Ebene dazu bei, Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und Prävention nachhaltig zu gestalten.

Flyer ganzheitliche Vorsorge

Leitfanden Präventivmedizin

Beschäftigungsfähigkeit bei Leistungswandlung und Betriebliche Eingliederung (BEM)

Die Eingliederung von Beschäftigten nach längerer Krankheit oder Behinderung in den Arbeitsprozess gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Betriebsärzt*innen. Der dauerhafte Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ist für die betroffenen Beschäftigten von entscheidender Bedeutung. Unternehmen haben nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung ein massives Interesse an einer umfassenden und nachhaltigen betrieblichen Eingliederung.

Für eine betriebliche Eingliederung nach Krankheit oder Behinderung kommen entsprechend der Fallkonstellation bzw. Anlass mehrere Verfahren in Frage.

BEM ist in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich verankert. Danach ist festgelegt, dass Unternehmen allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten haben. Das Unternehmen muss klären, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Das gesamte BEM-Verfahren beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit der Teilnahme und kann daher nur mit Zustimmung der Beschäftigten durchgeführt werden. Es ist außerdem mitbestimmungspflichtig, so dass mindestens auch die betrieblichen Interessenvertretungen einbezogen werden müssen.

Stufenweise Wiedereingliederung (sog. „Hamburger Modell“) soll arbeitsunfähigen Beschäftigten die schrittweise Gewöhnung an die bisherige Arbeitsbelastung ermöglichen. Sie wird vom behandelnden Arzt/von der behandelnden Ärztin in Abstimmung mit der/m Betroffenen und dem Unternehmen verordnet. Beschäftigte beziehen während der stufenweisen Wiedereingliederung Krankengeld oder bei Zuständigkeit der Rentenversicherung Übergangsgeld. Sie gelten in dieser Zeit als arbeitsunfähig. Das Hamburger Modell kann auch eine mögliche Maßnahme im Rahmen eines BEM darstellen.

Bei der  Belastungserprobung  handelt es sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die stationär oder ambulant z. B. in einer Rehaeinrichtung erbracht werden. Sie stellen eine Vorstufe zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.

BetriebsärztInnen spielen für Themenstellungen leistungsgewandelte Beschäftigte und betriebliche Eingliederung eine zentrale Rolle, z. B. bei der individuellen Beratung der Beschäftigten bei erkanntem Rehabilitationsbedarf oder bei der Unterstützung des Unternehmens in der leistungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsaufgabe auf der Grundlage eines zuvor erstellten positiven Leistungsbildes der/ des Betroffenen.

 

Rehabilitation

Gesundheitliche Probleme, anhaltende Beschwerden nach akuten Krankheiten oder chronische Erkrankungen können die Bewältigung der Alltagsanforderungen und das berufliche Leistungsvermögen beeinträchtigen. Im Arbeitskontext können betroffene Beschäftigte durch Betriebliche Eingliederung von innerbetrieblichen ExpertInnen in diesen Lebensphasen unterstützt werden. Neben Maßnahmen zur anpassenden Gestaltung der Arbeitsaufgabe oder/ und des Arbeitsplatzes soll in individuellen Beratungsgesprächen zwischen Betroffenen und BetriebsärztIn entschieden werden, ob eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme die gesundheitliche Situation stabilisieren oder gar verbessern kann.

Inzwischen werden neben den eher klassischen Anlässen für Rehabilitation der Früherkennung und Frühintervention erster funktioneller Beschwerden eine deutlich größere Bedeutung beigemessen. In Ergänzung zur Ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie zu den Maßnahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Betrieblichen Gesundheitsförderung hält die Deutsche Rentenversicherung das Präventionsprogramm RV Fit vor, mit dem frühzeitig und ganzheitlich einer Chronifizierung von Beschwerden entgegengewirkt werden soll.    

Bei fortbestehenden gesundheitlichen Problemen, chronischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen können über eine berufliche Rehabilitation „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ für den Erhalt der Erwerbstätigkeit beantragt werden.

BetriebsärztInnen übernehmen durch ihre Position im Betrieb eine maßgebliche Rolle. Sie können durch ihr Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen individueller Gesundheit und Arbeitstätigkeit sowie ihre Kenntnis zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz nicht zuletzt maßgeblich zum Erfolg der Rehabilitationsmaßnahmen beitragen.

Weiterführende Links:

https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Navigation/40_Reha_1x1/01_Medizinische_Reha/07_Leistungsbeurteilung/leistungsbeurteilung_node.html#:~:text=Das%20qualitative%20Leistungsverm%C3%B6gen%20ist%20die,der%20Rehabilitandin%20oder%20des%20Rehabilitanden

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/reha_node.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Praevention/praevention_node.html


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