Telearbeitsmedizin
In der Arbeitsmedizin gewinnt die Beratung der Beschäftigten immer mehr an Bedeutung. Mit Hilfe telearbeitsmedizinischer Methoden sollen nicht nur die vorhandenen Ressourcen optimiert, sondern auch eine angemessene und rechtskonforme Beratung der Beschäftigten sichergestellt werden.
Der Berufsverband Deutscher Betriebs- und Werksärzte hat 2016 einen ersten Leitfaden zur Telearbeitsmedizin erstellt und 2018 aktualisiert. Er beschreibt den aktuellen Standard zu telemedizinischen Anwendungen in der Arbeitsmedizin.
2018 hat der 121. Deutschen Ärztetag einer Änderung der ärztlichen Musterberufsordnung zugestimmt und das bisher geltende berufsrechtliche Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung aufgehoben. Voraussetzungen hierfür sind Aufklärung bzw. Einverständnis des Patienten und Beachtung der ärztlichen Sorgfalt. Die Bundesärztekammer hat hierzu auf ihrer Homepage Hinweise, Erläuterungen und FAQs veröffentlicht. Ferner hat die Bundesärztekammer ein Curriculum "Digitale Gesundheitsanwendungen in Praxis und Klinik" für Fortbildungsveranstaltungen der jeweiligen Landesärztekammern entwickelt. Aus unserer Sicht werden hier wichtige Grundlagen vermittelt bzw. vertieft.
In der arbeitsmedizinischen Beratungstätigkeit sowohl der Unternehmer wie auch der Beschäftigten sehen wir keine generellen Hindernisse für eine Beratung mit Unterstützung durch Kommunikationsmedien. Als betreuende Betriebsärzte sollten wir die Verantwortlichen des Betriebes und die Teilnehmer des Arbeitsschutzausschusses sowie die Arbeitsplätze persönlich kennen. Die Anwendung telemedizinischer Methoden und Praktiken ist also unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage in der Arbeitsmedizin möglich.
Grundvoraussetzung für die Einführung der Telearbeitsmedizin ist die Einhaltung jeweils allgemein anerkannter Qualitätsstandards, aber auch die Schaffung von räumlichen Gegebenheiten zur Wahrung der Privatsphäre des Beschäftigten, Sicherstellung der Verschwiegenheit und zur Gewährleistung eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Gespräches.
Die Einhaltung sicherer Übertragungswege, des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht haben höchste Priorität. Mit neuen Betreuungsformen, wie der Telearbeitsmedizin, die die klassische Betreuung ergänzen, werden die Möglichkeiten für eine effektivere ärztliche Betreuung geschaffen.
Für uns Arbeitsmediziner(innen) heißt es nun, dies in die arbeitsmedizinische Welt umzusetzen. Dies ist eine Chance für die Arbeitsmedizin, um gerade in der Fläche die Versorgung zu verbessern.
Downloads