GRUNDSATZERKLÄRUNG ZUR WIEDERAUFNAHME DES KONZERT- UND THEATERBETRIEBS

VDBWCorona-PandemieHandlungshilfen für Bühnen und OrchesterGrundsatzerklärung zur Wiederaufnahme des Konzert- und Theaterbetriebs

Position der Arbeitsgruppe Bühne und Orchester

Für eine möglichst schnelle Wiederaufnahme des Konzert- und Theaterbetriebs sprechen gute und sicher nicht nur wirtschaftliche Argumente. Freie Kunstausübung und -rezeption stellen ein hochrangiges Rechtsgut dar. In diesen Bereichen agierende Betriebe entwickeln zurzeit intensiv Pläne, um wieder starten zu können. Dezidierte Strategien und Handlungsempfehlungen werden dazu von verschiedenen Seiten vorgelegt.

Die Handhabung von Schutzmaßnahmen und gesundheitlichen Vorkehrungen ist jedoch gerade hier aufgrund spezifischer Arbeits- und Umgebungsbedingungen eine besondere Herausforderung. Daher ist die arbeitsmedizinische Beratung für die Wiederaufnahme des Proben- und Spielbetriebs, sowie die arbeitsmedizinische Beteiligung an der Entwicklung von Strategien und Handlungsempfehlungen der verschiedenen Organisationen essenziell. Hierzu trägt der Verband Deutscher Betriebs und Werksärzte e. V. (VDBW) bei, z. B. durch Bildung themenbezogener Arbeitsgruppen in dieser besonderen Situation und aktuelle Information und Unterstützung seiner hier organisierten, jedoch auch außerhalb des Verbands tätiger Ärztinnen und Ärzte.

Die Betriebsärzte sind in der Lage, mit spezialisierter arbeitsmedizinischer Kompetenz und Erfahrung den Unternehmen unmittelbar beratend zu den aus der Pandemie erwachsenden Anforderungen zur Verfügung zu stehen und dazu beizutragen, die SAR-CoV-2 Arbeitsschutzstandards zu erfüllen und damit den Neustart zu begleiten.
In diesem Zusammenhang vertritt der Berufsverband VDBW auch mit Blick auf das aktuelle Tagesgeschehen eine klare Position:

  • Vor einem übereilten Voranschreiten wird von Seiten der Arbeitsmediziner und Betriebsärzte im Hinblick auf die derzeit und auf weiteres noch sehr unübersichtliche Gefährdungssituation gewarnt.
  • Ein für die Beschäftigten sicherer und im Zeitverlauf mit der angebrachten Vorsicht geplanter Neustart unter Berücksichtigung der Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der Aufsichtsbehörden soll jetzt mit Unterstützung arbeitsmedizinischer Kompetenz und Zuständigkeit ermöglicht werden.
  • Eine besondere Rolle spielt die Arbeitsmedizin hinsichtlich der Beratung der Mitarbeitenden mit besonderen Risiken, einen schwereren Verlauf einer Covid-19 Erkrankung zu erleiden.
  • Gesundheitsschutz der Bevölkerung und Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterliegen getrennter Betrachtung, greifen jedoch sachlich ineinander und müssen aufeinander abgestimmt werden.
  • Auch für Beratung und Begleitung der inzwischen vielerorts anlaufenden Übergangskonzepte stehen die Betriebsärzte zur Verfügung. Sie verstehen sich dabei unterstützend, jedoch nicht als Betreiber solcher Prozesse.
  • Der VDBW ruft den Deutschen Bühnenverein auf, in Abstimmung mit den Künstlergewerkschaften (GdBD, VdO, DOV) zu einem gemeinsamen Stufenplan für die Wiederaufnahme des Proben- und Spielbetriebs unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes zu kommen.


Zur Optimierung und Konkretisierung der Maßnahmen, die von Betriebsärzten unterstützt und empfohlen werden können, erfolgt aktuell bereichsspezifisch eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Interessenvertretungen (z. B. für den Orchesterbereich mit der Arbeitsgruppe Gesundheit und Prophylaxe der Deutschen Orchestervereinigung). Dieser Austausch soll dazu beitragen, dass der Blick auf die Gesundheitsinteressen der Beschäftigten sowie die Umsetzbarkeit und pragmatische Beurteilung der vorgeschlagenen oder vorgeschriebenen Maßnahmen gewährleistet bleiben.

 

Autoren: Prof. Dr. Martin Fendel, Prof. Dr. Irina Böckelmann, Antonia Richter, Dr. Frauke Graue-Martens, Prof. Dr. Dr. Eileen Wanke, Dr. Clara Schlaich