Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Die Arbeitsmedizin einigt sich mit dem GKV-Spitzenverband

Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Die Arbeitsmedizin einigt sich mit dem GKV-Spitzenverband

Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf die Erstattung der Kosten zur Anbindung von Betriebsärztinnen und -ärzte an die Telematikinfrastruktur geeinigt. Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) sehen in der Einigung einen wichtigen Schritt zur Integration der Arbeitsmedizin in die Gesamtstruktur der Präventionsleistungen und Gesundheitsversorgung.
Die Vereinbarung ist zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und trägt zu einer effizienteren und optimierten Versorgung von Patientinnen und Patienten bei. 

Einsatz zeitgemäßer Technologien: Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ermöglicht es Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, effektiver auf elektronische Patientenakten (ePA) und digitale Kommunikationssysteme zuzugreifen. Diese Tools verbessern den Informationsaustausch und die Koordination mit anderen medizinischen Fachbereichen und Gesundheitsdienstleistern. Dies steigert die Qualität und Effizienz der arbeitsmedizinischen Versorgung.

Bedeutung der Arbeitsmedizin: Die Vereinbarung verdeutlicht die Bedeutung der Arbeitsmedizin im Gesundheitssystem als integralen Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung von Arbeitnehmenden. Prävention in der Arbeitswelt entlastet das Gesundheitssystem nachhaltig und trägt zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit bei.

Verbesserung der sektorübergreifenden Gesundheitsversorgung: Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur fördert die Integration der Arbeitsmedizin in das Gesundheitssystem und den interdisziplinären Austausch der Fachgebiete. Dies ist ein Beitrag zu einer ganzheitlichen medizinischen Versorgung von Beschäftigten. Gesundheitliche Risiken können früher erkannt und entsprechend gesundheitsförderliche Maßnahmen abgeleitet werden.

„Diese Vereinbarung legt die Basis für eine weiterführende Digitalisierung in der Arbeitsmedizin und unterstreicht die Bedeutung der technischen Vernetzung für eine effiziente und zielgerichtete medizinische Versorgung zum Vorteil der Beschäftigten und der Unternehmen“, so ein gemeinsames Zitat der Verbandsspitzen.

Kontakt

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)

Verbandssekretär

Lukas Brethfeld

Elisabethstraße 31

12247 Berlin

lukas.brethfeld(at)vdbw.de

+49 721 933818-0

 

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)

Hauptgeschäftsführer

Dr. Thomas Nesseler

Schwanthalerstraße 73 b

80336 München

tnesseler@dgaum.de

+49 89 / 330 396-0

 

Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB)

Geschäftsführer

Dipl.-Min., MSc. Silvester Siegmann

Gartenstr. 29

49152 Bad Essen

info(at)bsafb.de

+49 54 72 – 94 000

 

Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) zählen zusammen über 6.000 Mitglieder. Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände engagieren sich sowohl für eine Verbesserung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung als auch für eine Stärkung der Rolle von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Für diese Ziele treten BsAfB, DDAUM und VDBW bei allen verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren in Politik, Wirtschaft und ärztlicher Selbstverwaltung ein.

Hier gehts direkt zur Vereinbarung.

 

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