Arbeitsmedizinische Stellungnahme: Gesundheitsinformation Elektronische Patientenakte (ePA) und E-Rezept

DIE ARBEITSMEDIZIN nimmt Stellung zu den Zugriffsmöglichkeiten auf die ePA.

Die arbeitsmedizinischen Verbände (DIE ARBEITSMEDIZIN) betonen in dieser Stellungnahme die Bedeutung des Zugriffs auf die elektronische Patientenakte (ePA) für Betriebsärztinnen und -ärzte. Diese betreuen über 46 Millionen Erwerbstätige und tragen durch arbeitsmedizinische Vorsorgen maßgeblich zur Prävention am Arbeitsplatz bei.

Um Doppeluntersuchungen und Überschneidungen im Versorgungssystem zu vermeiden, ist eine effektive Abstimmung zwischen Arbeitsmedizin und anderen medizinischen Bereichen erforderlich. Daher wird angeregt, in der Gesundheitsinformation zur ePA explizit auf die Zugriffsmöglichkeit der Betriebsärzte hinzuweisen, sofern die Zustimmung der Erwerbstätigen vorliegt.

Ziel ist es, die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Versorgung und die Rolle der über 9.000 Betriebsärzte im Präventionssetting der Arbeitswelt hervorzuheben.

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