Karlsruhe, 27. Januar 2020 – Mit dem am 9. April 2013 in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) wurden Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs gesetzlich verankert. Personen im Alter von 50 bis 54 Jahren können jährlich einen Test auf verstecktes Blut im Stuhl (FOBT) durchführen lassen. Gibt es Fälle von Darmkrebs in der Familie, sollte der Test bereits früher durchgeführt werden. Die Kosten für den FOBT-Test übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse.
Ist das Testergebnis auffällig, sollte im nächsten Schritt mittels einer Darmspiegelung (Koloskopie) abgeklärt werden, ob es sich um Darmpolypen oder Krebs handelt. Krebsvorstufen können bei solch einem Eingriff gleich entfernt werden. Ein Tumor entsteht dann gar nicht erst.
Bei einem unauffälligen Befund können Personen ab 55 Jahren den Test auf verstecktes Blut im Rahmen der Krebsfrüherkennung alle zwei Jahren wiederholen. Alternativ können Männer ab 50 Jahren, Frauen ab 55 Jahren eine Früherkennungskoloskopie (präventive Darmspiegelung) wahrnehmen, die bei unauffälligem Befund nach zehn Jahren wiederholt werden kann.
Früherkennung – Der Betriebsarzt als Initiator
Im Rahmen eines Betriebliches Gesundheitsmanagements kann der Betriebsarzt ganz gezielt bei der Früherkennung unterstützen. „Betriebsärzte erreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unteren sozialen Schichten, die dem Thema Prävention noch nicht so aufgeschlossen sind. Dies gilt insbesondere für männliche Mitarbeiter, die Präventionsangebote noch geringer annehmen als weibliche Mitarbeiter“, sagt Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW. Außerdem kann der Betriebsarzt im Rahmen der betrieblichen Darmkrebsvorsorge auf das familiäre Risiko aufmerksam machen und damit ganz entscheidend zur Früherkennung auch bei jüngeren Mitarbeitern beitragen.
Und natürlich sensibilisiert der Betriebsarzt die Mitarbeiter für Risikofaktoren von Darmkrebs: Dazu zählen in erster Linie Tabakkonsum und Übergewicht, aber auch Bewegungsmangel, ballaststoffarme Ernährung sowie der Genuss von Alkohol und rotem und verarbeitetem Fleisch.
Diese Möglichkeiten haben auch kleinere Unternehmen, die mit ihrem Betriebsarzt Aktionen planen können. Für die Unternehmen bedeutet die Darmkrebsvorsorge eine Win-Win-Situation: Wenn mehr Mitarbeiter an solchen Untersuchungen teilnehmen, erkranken insgesamt weniger Menschen an Darmkrebs.
VDBW unterstützt Initiative Darmkrebsmonat März 2020
Jährlich erkranken in Deutschland mehr als 60.000 Menschen an Darmkrebs. Als Berufsverband der Arbeitsmediziner in Deutschland setzt sich der VDBW für die Prävention von Darmkrebs ein und unterstützt die Initiative „Darmkrebsmonat März 2020“ der Felix Burda Stiftung, der Stiftung LebensBlicke und des Netzwerks gegen Darmkrebs e.V. Diese jährt sich 2020 zum 19. Mal und setzt sich für die Früherkennung von Darmkrebs ein.
Der VDBW
Der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner und vertritt bereits seit 1949 die Interessen seiner mehr als 3.300 ärztlichen Mitglieder in Deutschland, die aus internationalen Großunternehmen, Verwaltungen, Betriebsarztzentren oder aus der freiberuflichen eigenen Praxis stammen. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW unterstützt gemeinsam mit anderen maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen die Gewinnung und Auswertung neuester arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit.