Die Fallzahlen von Covid-19 steigen in Deutschland und der Welt weiter dynamisch an. Stand 10.03.2020 sind 1.296 Fälle bestätigt. Damit einher geht ein höherer Bedarf an Schutzausrüstung.
Ein großer Teil der für den europäischen Markt produzierten MNS und FFP-Masken erfolgt in China. Zwar nehmen im Krisengebiet Wuhan langsam wieder Firmen ihr Tagesgeschäft auf, doch kann man für eine nicht absehbare Zeit von Lieferengpässen nach Europa ausgehen. Um die „nachhaltige und langfristige“ Regelversorgung mit standardisierten Abläufen in Einrichtungen des Gesundheitswesens in Deutschland aufrechterhalten zu können, sollte laut RKI über einen ressourcenschonenderen Einsatz dieser Masken bzw. weiterer persönlicher Schutzausrüstung nachgedacht werden.
Bei Lieferengpässen von MNS und FFP zählt dabei auch die Wiederverwendung von Schutzmasken. Weil damit eine erhöhte Kontaminationsgefahr und höheres Infektionsrisiko einhergeht, gelten die Maßnahmen ausschließlich für offiziell ausgerufene Notfallsituationen.
Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig und beim erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Trägers insbesondere im Bereich Gesicht (Nase, Mund, Augen) vermieden werden. Daher ist in die besonderen Maßnahmen zur Weiterverwendung gebrauchter Masken zu unterweisen und diese sind an den entsprechenden Ort gut erkennbar aufzuhängen.
Die Wiederverwendung von MNS und FFP darf nur patientenbezogen erfolgen und hat Grenzen, die in der Tabelle auf Seite 3 dargestellt sind.
Regeln für den Gebrauch
Für das Anlegen, Absetzen und Zwischenlagern von MSN und FFP müssen mindestens folgende Regeln beachtet werden:
Insbesondere ist darauf zu achten, dass
- das Absetzen der Maske, des MNS so zu erfolgen hat, dass hierdurch eine Kontamination der Maske/des MNS (vor allem der Innenseite) bzw. eine Kontamination des Gesichtes verhindert wird, z.B. durch eine vorherige Handschuhdesinfektion oder ein entsprechendes Handschuhmanagement (z.B. Mehrfachhandschuhe)
- nach dem Absetzen der Maske/des MNS diese im Schleusenraum vor dem Patientenzimmer trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischengelagert werden sollte, sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden
- die Handschuhe anschließend fachgerecht zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren sind
- die gebrauchte Maske, der gebrauchte MNS eindeutig einer Person zuzuordnen ist, um ein Tragen durch andere Personen auszuschließen (z.B. Markieren der Masken (am Halteband) / der Haken im Schleusenraum)
- benutzte FFP Masken und MNS nicht mit Desinfektionsmittel zu Reinigen oder zu Desinfizieren sind, da dies die Funktionalität der Maske negativ beeinflussen kann.
- beim erneuten Anziehen des MNS/der Maske darauf zu achten ist, dass eine Verschleppung der Erreger von der kontaminierten Außenfläche (bei Bakterien ggf. könnte sogar eine Vermehrung stattgefunden haben) auf die Innenfläche verhindert wird. Das Berühren der Innenseite des Filtervlieses daher zu vermeiden ist.
- beim erneuten Aufsetzen saubere Handschuhe zu tragen sind, auf den richtigen Sitz „auch“ der gebrauchten Maske zu achten ist und die Handschuhe vor Betreten des Patientenzimmers zu entsorgen sind
- Masken und MNS deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung möglicherweise (Verdachtsfall) mit Erreger kontaminiert wurden, aus präventiver Sicht sofort fachgerecht zu entsorgen sind
- der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme der Maske/des MNS sachgerecht zu desinfizieren ist.
Der Einsatz von MNS bei operativen Eingriffen erfolgt unverändert. Ebenfalls unbenommen ist der sofortige Wechsel des MNS bei (vermuteter) Kontamination und Durchfeuchtung.
Arbeitsmedizinische Aspekte
Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist weiter darauf hinzuwirken, dass alle Beschäftigten adäquat geimpft sind. Insbesondere sollte auch die jährliche Grippeschutzimpfung angeboten werden. Setzen Sie ausschließlich unterwiesene Beschäftigten ohne erhöhtes individuelles Erkrankungsrisiko (z. B. Abwehrschwäche) ein. Verzichten Sie auf den Einsatz von Beschäftigten, die z. B. wegen einer chronischen Erkrankung Teile der Schutzausrüstung nicht tragen können. Schwangere und stillende Frauen sollten ebenso wenig zum Einsatz kommen wie unerfahrene Personen.
Regelmäßige, zeitnahe arbeitsmedizinische Kontrollen, auch in Bezug auf Covid-19 sind sinnvoll. Laut RKI-Vizepräsident Prof. Dr. Lars Schaade evaluiert das RKI in Zusammenarbeit mit den deutschen Universitätskliniken derzeit, ob regelmäßige Abstriche bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst erfolgen sollten. Eine Empfehlung dazu wird laut Schaade aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn möglich sollte die Beschäftigtenzahl, die an Covid-19 erkrankte Patienten behandeln, begrenzt werden. Darüber hinaus sollten Betriebsärzte bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und das Festlegen der Schutzmaßnahmen einbezogen werden. Sie können bei Unterweisungen und Hygieneschulungen unterstützen.
Verwendete Quellen: RKI