der VDBW zu 19 Grad in Büroräumen

Nach der seit Anfang September geltenden Energiesparverordnung der Bundesregierung sollen zum Beispiel Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden maximal auf 19 Grad beheizt werden. Diese Grenze gilt für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten. Je nach körperlicher Schwere der Arbeit gelten Abstufungen. In der privaten Wirtschaft haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz auf dieses Niveau zu senken.

 

Eine Höchsttemperatur von 19 Grad am Arbeitsplatz ist aus Sicht von Betriebsärzten nicht für jede körperlich leichte Arbeit geeignet. Das betreffe insbesondere dauerhafte Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten nicht zwischendurch aufstehen und sich bewegen könnten oder bei denen es auf Feinmotorik ankomme, sagte der Präsident des Verbands Deutscher Betriebs- und Werkärzte, Wolfgang Panter, der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe eine Reihe solcher Arbeiten – vom technischen Zeichnen am Computer bis zur Bildschirmüberwachung am Leitstand von Fluglotsen.

 

Hier finden Sie eine Auswahl an Artikeln in denen sich der VDBW zum Thema geäußert hat: