E-Rechnung wird ab 2025 Pflicht
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Gesetzliche Grundlage ist das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html
Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung im PDF-Format oder sonstigen nicht entsprechend der genannten Norm erstellten Formaten erfüllt nicht die Anforderungen an die automatisierte Weiterverarbeitung. Wegen des hohen Umsetzungsaufwandes hat der Gesetzgeber bis 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen Übergangsfristen vorgesehen, Einvernehmen zwischen Sender und Empfänger vorausgesetzt. Ausnahmen bestehen außerdem für Kleinbeträge bis 250 €. Für den Empfang einer E-Rechnung gibt es keine Übergangsregelungen, sie ist ab dem 1.1.25 zu gewährleisten (zu Übergangsregelungen siehe BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Seite 17 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Weitere Vorgaben auf Bundes- und Länderebene sind gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Wir werden Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen bei der Offensive Mittelstand OM Offensive Mittelstand: E-Rechnung