Neue Mustertexte der DGUV Vorschrift 2 und DGUV Regel 100-002 veröffentlicht

Neue Mustertexte der DGUV Vorschrift 2 und DGUV Regel 100-002 veröffentlicht

Die Mitgliederversammlung der DGUV beschloss am 28.11.2024 den neuen Mustertext unter dem Titel "DGUV Vorschrift 2: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Der neue Mustertext steht auf der Seite der DGUV DGUV - Prävention - Vorschriften und Regeln - DGUV Vorschrift 2unter „Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2“  zum Download bereit. Auf dieser Grundlage beginnen die Unfallversicherungsträger 2025 mit der Inkraftsetzung der trägerspezifischen Fassungen. Die trägerspezifischen Fassungen können nach Inkraftsetzung bei den Unfallversicherungsträgern bezogen werden.

Die DGUV Vorschrift 2 wurde erstmalig um den Mustertext einer dazugehörigen DGUV Regel 100-002 ergänzt. Der Mustertext der DGUV Regel 100-002 steht ebenfalls auf der Seite der DGUV DGUV - Prävention - Vorschriften und Regeln - DGUV Vorschrift 2  unter „Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2“ zum Download bereit.

Wesentliche Änderungen sind unter anderem die Halbierung der Mindesteinsatzzeit in der Betreuungsgruppe III, erweiterte Zugangsbedingungen zur SIFA-Ausbildung, die Kleinstbetriebsbetreuung über Kompetenzzentren für Betriebe bis 20 Personen sowie Ausführungen zur Betriebsbetreuung mit Telemedizin und digitalen Medien.

Mustertext der neuen DGUV Vorschrift 2: dguv_vorschrift_2_mustertext_final_fassung_2024.pdf

Mustertext der neuen Regel zur DGUV Vorschrift DGUV Regel 100-002: dguv_regel_100_002_mustertext_final_fassung_2024.pdf