In Mecklenburg-Vorpommern tritt sie zum 29. Juli 2020, in Hamburg der 01. November 2020 und in Sachsen zum 01. Januar 2021 in Kraft. In den anderen Landesärztekammern gilt noch die alte Weiterbildungsordnung.
Die Weiterbildungszeit für das Gebiet Arbeitsmedizin beträgt nach neuer WBO weiterhin 60 Monate (5 Jahre). Davon müssen 24 Monate (2 Jahre) in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, die in § 2 a Abs. 6 aufgelistet sind, abgeleistet werden. Die Bestimmungen hinsichtlich des Kurses sind gleichgeblieben.
Wir empfehlen allen Kolleg(inn)en, sich vor Beginn einer Weiterbildung bei der zuständigen Landesärztekammer über die für sie zutreffende Weiterbildungsordnung einschließlich der Übergangsbestimmungen zu informieren.