Stellungnahme des VDBW zur allgemeinen Impfpflicht

Der VDBW ist am 21.03.2022 als Sachverständiger beim Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eingeladen. Das Präsidium hat am vergangenen Wochenende eine Stellungnahme zum Thema Impfpflicht erarbeitet und gemeinsam mit dem Beirat diskutiert.

 

Wir als Arbeits- und Betriebsmediziner sind präventiv tätige Ärzte. Für uns sind Impfungen ein wichtiges Instrument zu Krankheitsverhütung und Teil unserer Tätigkeit. Die rasche Impfstoffentwicklung und die gemeinsam durchgeführte Impfkampagne sind ein großer Erfolg. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird von uns ausdrücklich begrüßt. Ebenso befürworten wir mit Nachdruck eine Erhöhung der allgemeinen Impfrate.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind unserer Ansicht nach folgende Punkte wesentlich:

  • Fortführung der niedrigschwelligen Impfangebote
  • Pflichtberatung für nicht geimpfte Personen (mit Nachweispflicht)
  • Einrichtung eines Impfregisters als öffentliche Aufgabe
  • Kontinuierliches Monitoring der epidemiologischen Lage und Impfsituation, um über weitergehende Maßnahmen entscheiden zu können.

Eine allgemeine Impfpflicht sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Erkenntnisse der vergangenen Monate und den Herausforderungen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht als geeignete Maßnahme an.