Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat im Oktober eine "Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" veröffentlicht. Für PSA nach FFP1 bis FFP-3 sind Tragezeitbegrenzungen in der DGUV Regel 112-190 festgelegt. Die Empfehlung der DGUV für MNB lautet: Der Arbeitgeber hat dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und bei der konkreten Umsetzung den zuständigen Betriebsarzt einzubeziehen. Dabei sind die individuellen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen.