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Zur NeuigkeitFortbildung
Seit Herbst 2020 können Versicherte persönliche Gesundheitsdaten, wie beispielsweise Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen als Notfalldaten digital auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Ein Zugriff auf die Notfalldaten ist für Ärztinnen und Ärzte unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) möglich. Eine elektronischen Patientenakte (ePA) ist mit den Modulen Impfausweis, Mutterpass, gelbes U-Heft für Kinder und Zahn-Bonusheft am 1. Januar 2022 an den Start gegangen.
Ganz reibungslos und kritikfrei ist die bisherige Einführung nicht erfolgt.
Jetzt ist dabei auch eine (mögliche) Beteiligung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vorgesehen. Aber wie kann diese aussehen? Welche gesetzlichen Grundlagen gelten? Wie sieht die Technik aus und wie kann es für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte der Anschluss ablaufen?
Der Gesetzgeber hat wichtige Schritte eingeleitet, um die Digitalisierung in der medizinischen Versorgung flächendeckend voranzutreiben. Seit Herbst 2020 können Versicherte persönliche Gesundheitsdaten, wie beispielsweise Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen als Notfalldaten digital auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Ein Zugriff auf die Notfalldaten ist für Ärztinnen und Ärzte unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) möglich.
Eine elektronischen Patientenakte (ePA) ist mit den Modulen Impfausweis, Mutterpass, gelbes U-Heft für Kinder und Zahn-Bonusheft am 1. Januar 2022 an den Start gegangen
Der Versicherte entscheidet von Anfang an, welche Daten gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöscht werden.
Für die Einführung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur ist die Gesellschaft für Telematik (gematik) zuständig. Die Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur gehört zu den gesetzlichen Kernaufgaben der gematik und beinhaltet hohe Anforderungen an alle eingesetzten technischen Komponenten (zum Beispiel Konnektor) sowie an die organisatorischen Verfahren in der Telematikinfrastruktur. Gleichzeitig erfolgt der Nachweis der Sicherheit nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Mit der Einführung der eGK wurde ein sicheres "Gesundheitsnetz", die Telematik-infrastruktur (TI), aufgebaut. Nur berechtigte Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte, können mit Einwilligung der Versicherten auf die Daten zugreifen. Voraussetzung ist, dass diese an die Telematik-infrastruktur angeschlossen sind.
Das alles wollen wir in einem Webmeeting erörtern und diskutieren.
Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Moderation: Dr. med. Heinz Bicker, Präsidiumsmitglied VDBW
Referent: Hauke Langhoff, Produktmanager eHealth
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Wir nutzen für unsere Veranstaltung das Programm für Videokonferenzen „Zoom“. Sie können die Konferenz am Laptop, Tablet oder Smartphone verfolgen. Für die aktive Teilnahme benötigen Sie eine Kamera und ein Mikrofon. An jedem Telefon können Sie die Konferenz ohne Video verfolgen. Sie können sich auch unter https://zoom.us/test die App kostenlos herunterladen, sich registrieren und die App schon einmal testen.