Merkblätter und Arbeitshilfen
●DGUV
Betriebsärztlicher Gefährdungsbericht Haut F6060-5101
Hautkrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mit Abstand die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Erwerbstätigen. Neben den Hautärzten können auch Betriebs- und Werksärzte arbeitsbedingte Hauterkrankungen melden. Für die Meldung gibt es ein gesondertes Formular, den "Betriebsärztlichen Gefährdungsbericht Haut".