Merkblätter und Arbeitshilfen
DGUV Vorschrift 2 – Neue Geschäftsgrundlage für die betriebsärztliche Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert seit 1. Januar 2011 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe. In Unternehmen mit einer Größe von mehr als zehn Beschäftigten soll der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz gestärkt werden. Neben zeitgemäßen Betreuungserfordernissen sollen gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe sichergestellt werden, die Regelungen von gewerblichen und öffentlichen UV-Trägern gleichermaßen umgesetzt werden, die Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigt und die betriebliche Eigenverantwortung gestärkt werden.