München und Karlsruhe, 24. Februar 2021 – In ihrem Schreiben verweisen die Präsidenten von DGAUM und VDBW, Professor Dr. med. Hans Drexler und Dr. med Wolfgang Panter erneut darauf, dass die Betriebsärzte für die beschleunigte Durchimpfung der Beschäftigten in den Unternehmen zur Verfügung stehen – gerade im Hinblick darauf, dass im zweiten Quartal möglicherweise bereits Überschuss an Impfstoffen besteht.
Durch die Nutzung der vorhandenen betriebsärztlichen Strukturen in den Unternehmen sei in jedem Falle eine Entlastung der regionalen Impfzentren möglich, und die Durchimpfung von Beschäftigten auch in systemrelevanten Unternehmen könne beschleunigt werden. Die Beteiligung bedürfe einer Abstimmung mit den Impfzentren, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie den Unternehmen und Mitarbeitervertretungen. Die Arbeit der Betriebsärzteschaft basiere auf dem Infektionsschutzgesetz und liege daher außerhalb der betriebsärztlichen Einsatzzeiten, die von Unternehmen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu zahlen seien.
DGAUM und VDBW seien daher der Auffassung, dass dringend folgende Punkte geklärt werden müssten:
- Beschaffung der Impfmaterialien für die Betriebsärzte
- Klärung der Haftungsfrage
- Vergütung für die Betriebsärzte
Für die im zweiten Quartal anstehende Umsetzung und Durchführung der Impfung sei dringend jetzt eine Klärung dieser Punkte erforderlich.
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