Für die betriebsärztliche Versorgung in der Bundesrepublik ist die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die wesentliche Grundlage. Wir sehen, dass mit der letzten Änderung dieser Vorschrift im Jahre 2011 mit der Trennung von Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung ein richtiger Weg beschritten worden ist. Nichtsdestotrotz gibt es noch Defizite.
Nach unserer Einschätzung liegen diese insbesondere bei Klein- und Kleinstbetrieben. Dies gilt sowohl für die sicherheitstechnische als auch für die betriebsärztliche Versorgung.
Daher haben wir aus unserem reichen betriebsärztlichen Erfahrungsschatz Ansatzpunkte gewählt, um diese in die Diskussion zur Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 einzubringen.