Karlsruhe, 22. Juli 2020 – Arbeitgeber haben gegenüber ihren Beschäftigten besondere Fürsorge- und Schutzpflichten. Dies gilt in Zeiten der Corona-Pandemie umso mehr. Zahlreiche Beschäftigte konnten seit dem Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie bisher nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, weil sie z. B. eine Vorerkrankung haben und deshalb einer sogenannten Risikogruppe zuzuordnen sind. Sie gelten damit als besonders schutzbedürftig.
Für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte stellt die nun vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitete und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Arbeitsmedizinische Empfehlung „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“ eine wichtige Orientierungshilfe dar: Sie können anhand einer fundierten (Arbeits-) Anamnese den bestmöglichen und individuell zugeschnittenen Arbeitsschutz für solche Beschäftigte schaffen.
Für die Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung von SARS-CoV-2 wird eine Einteilung von Tätigkeiten in vier Gruppen empfohlen und beschrieben. Sowohl für Arbeitsmediziner*innen, als auch für behandelnde Ärzt*innen ist die tabellarische Übersicht von Vorerkrankungen und unterschiedlichen Schweregraden besonders hilfreich.
Ganz entscheidend bleibt jedoch die individuelle Betrachtung des Einzelfalls, so dass mithilfe von technischen oder organisatorischen Maßnahmen Risiken für den Beschäftigten vermindert werden können. Bei der Anamnese berücksichtigt werden sollten der Schweregrad einer Erkrankung, die Medikation, der Therapieerfolg, mögliche Folgeerkrankungen, die Dauer und der Verlauf der Erkrankung sowie Komorbiditäten.
Der VDBW
Der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner und vertritt bereits seit 1949 die Interessen seiner 3.400 ärztlichen Mitglieder in Deutschland, die aus internationalen Großunternehmen, Verwaltungen, Betriebsarztzentren oder aus der freiberuflichen eigenen Praxis stammen. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW unterstützt gemeinsam mit anderen maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen die Gewinnung und Auswertung neuester arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit.