Karlsruhe, 7. April 2021 – Der VDBW sieht die Einbeziehung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte als Leistungserbringer in der CoronaImpfV als großen Erfolg für das Bestreben der arbeitsmedizinischen Verbände. Zuletzt hatten VDBW und DGAUM im Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutlich gemacht, dass die 12.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in Deutschland bereitstehen, die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen.
Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW, macht jedoch auch klar, dass es an detaillierten Regelungen und Bestimmungen zur Ausführung noch mangelt: „Die Impfstoffbeschaffung, Honorierung und Haftung sind für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte noch immer nicht geklärt. Damit wir im Mai mit den Impfungen in den Unternehmen starten können, sollte diese Frage bis dahin zwingend geregelt sein.“
Über den Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.
Der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) ist der Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner und vertritt bereits seit 1949 die Interessen seiner mehr als 3.500 ärztlichen Mitglieder in Deutschland, die aus internationalen Großunternehmen, Verwaltungen, Betriebsarztzentren oder aus der freiberuflichen eigenen Praxis stammen. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW unterstützt gemeinsam mit anderen maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen die Gewinnung und Auswertung neuester arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit.